- Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler
und einem Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht
somit vertragsrechtlich auf dessen Seite. Die Versicherungsmakler
vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften
und Versicherungsnehmern. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich
an eine Versicherungsgesellschaft gebunden.
Das Verhältnis zwischen Makler und Kunden wird über
einen Maklervertrag geregelt, als sog. Beratungs – und
Vermittlungsauftrag. Die daraus resultierenden Vorschläge
werden über die Wünsche des Kunden ermittelt. Versicherungsvertreter
sind gemäß Versicherungsvertragsgesetz streng von
Maklern abgegrenzt. Es gibt unterschiedliche Namen womit Versicherungsvertreter
bezeichnet werden, aber es handelt sich dabei immer um Versicherungsvertreter,
die im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft, Geschäfte
anbahnen und die Kunden beraten.
Die Berater Ihrer SWP sind Versicherungsmakler und bei der
zuständigen IHK, als solche, registriert.
- Wer kann sich privat versichern?
Privat versichern kann sich nur, wer nicht versicherungspflichtig
in der gesetzlichen Krankenversicherung ist: Dies sind z. B.
alle Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitsentgelt oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze von 4.125 € brutto / Monat
oder im Jahr 49.500 € (Wert für 2010) verdienen.
Seit Februar 2007 reicht eine einmalige Überschreitung
nicht mehr aus, nur wer für drei Jahre in Folge diese
Grenze überschreitet, darf sich privat versichern.
Alle freiwillig Versicherten, wie Selbstständige, Beamte,
Freiberufler, sowie Studenten und Ärzte im Praktikum können
sich privat versichern.
Sind Sie sich unsicher, ob Sie sich privat versichern können?
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gern.
- Wie kann ich wechseln und welche Kündigungsfristen gibt es?
Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse,
können Sie mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende
kündigen.
Bei einem Statuswechsel, zum Beispiel Existenzgründung,
haben Sie 3 Monate Frist die Entscheidung zu treffen, ob Sie
sich privat versichern oder sich freiwillig gesetzlich weiterversichern.
Wenn Sie bisher privat versichert sind, können Sie in
der Regel 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres kündigen
oder 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Dies können
Sie aus Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen.
Bei einem Sonderkündigungsrecht, z. B. Beitragserhöhung,
können Sie sofort zum Erhöhungstermin wechseln. Bitte
beachten Sie, dass durch die Versicherungspflicht Ihre Kündigung
erst wirksam wird, wenn Sie einen Nachweis Ihrer neuen Versicherung
vorlegen. Dies muss innerhalb der Kündigungsfrist geschehen.
- Wie ist die Leistung aufgebaut?
Die private Krankenversicherung ist in 3 Leistungsbereichen
gegliedert:
Ambulant, z. B. Praxisbesuch, Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente,
Heilmittel, Hilfsmittel, Heilpraktiker, ambulante Psychotherapie,
Sehhilfen, Transportkosten ambulant, ambulante Operationen
usw.
Stationär, z. B. Krankenhausaufenthalt, stationäre
Psychotherapie, stationäre Kur, stationäre Behandlung,
Transportkosten stationär
Zahn, z. B. Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie,
zahnärztliche Leistung wie Prophylaxe und viele weitere
Leistungen
- Primärarztprinzip / Arzneimittel
Primärarztprinzip
Viele Gesellschaften bieten Tarife mit Primärarztprinzip
an, aber was bedeutet das? In der Regel sind Primärärzte, Ärzte
für Allgemeinmedizin, Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt.
Der Notarzt oder Bereitschaftsarzt zählt auch dazu.
Bei diesen Tarifen muss die Erstbehandlung bei den genannten Ärzten
erfolgen, sollten Sie dies nicht einhalten, müssen Sie
mit Leistungskürzungen rechnen.
Arzneimittel
In Zusammenhang mit der Medikamenten – Erstattung taucht
bei manchen Tarifen das Wort Generika auf. Als Privatpatient
bekommen Sie in der Regel Original – Präparate.
Wenn Ihr Tarif Generika vorschreibt, müssen Sie ein generisches
Medikament beziehen. Kurz gesagt, eine preisgünstige Kopie
mit den gleichen Wirkstoffen, aber unter anderem Namen. Nur
wenn es keine Generika gibt, bekommen Sie bei diesen Tarifen
in der Regel Original – Präparate erstattet. Ansonsten
wird die Erstattung gekürzt.
Da aber Ihr Arzt nicht wissen kann wie Sie versichert sind,
sollten Sie ihm das mitteilen!
Hilfsmittel
Wie z. B. Krankenfahrstühle, Inhalationsgeräte, Heimdialysegeräte, Überwachungsmonitore,
orthopädische Schuhe und Einlagen, Sprechhilfen und vieles
mehr!
Heilmittel
Wie z. B. die physikalische Medizin, wie Massagen, Krankengymnastik,
medizinische Bäder, Wärmebehandlung, Elektro – und
Lichttherapie, Logopädie und Ergotherapie.
- Ambulante Kuren / Ambulante Transportkosten
Ambulante Kuren
Die ambulante Kur wird auch Badekur oder Kurzurlaub genannt.
Man wohnt auf eigene Kosten in einem Kurort und zu den Anwendungen
geht man in die Kurklinik.
Ambulante Transportkosten
Sind zum Beispiel Fahrten mit dem Taxi zur Krankengymnastik,
Dialyse oder ambulanten Operationen, unter Ambulanten Transportkosten
fallen zum Beispiel auch Unfälle, wo Sie mit einem Rettungshubschrauber
oder Krankenwagen ins Krankenhaustransportiert werden, aber
Ihre Verletzung zum Beispiel nicht so groß sind dass
Sie ambulant behandelt werden und wieder nach Hause entlassen
werden, den erst wenn Sie stationär im Krankenhaus sind
fallen diese Leistungen unter stationäre Krankentransporte.
Daher achten Sie bei Ihrem Vertrag das Sie die ambulanten Transportkosten
erstattet bekommen. Einige Tarife erstatten Ihnen die ambulanten
Transportkosten aber wiederum die Dialyse oder Chemo fahrten
nicht.
Sie sind sich unsicher Ob Ihr Tarif dies versichert hat?
Fragen Sie uns wir helfen Ihnen und geben Ihnen Auskunft ob
Ihr Tarif dafür Leistungen vorsieht!
- Was bedeutet GOÄ und GOZ?
Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
bzw. GOZ ( Gebührenordnung für Zahnärzte ) ist
eine Berechnungsgrundlage, mittels derer Ärzte ihre Leistungen
gegenüber den Patienten abrechnen. Darin aufgeführt
ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer
und ein bestimmter EURO – Wert, als Basissatz dafür.
Diesen Basissatz kann der Arzt dann noch mit einem Faktor multiplizieren.In
Deutschland ist der Regelfall der 2,3 – fache Satz, auch
Regelhöchstsatz genannt.
Mit medizinischer Begründung kann der Arzt auch ohne vorherige
Absprache bis zum 3,5 –fachen Satz des jeweiligen Basis – Wertes
abrechnen. Der 3,5 – fache Satz ist momentan der Höchstsatz.
Der Höchstsatz gilt immer noch als Berechnung im Rahmen
der Gebührenordnung.
Für medizinische – technische Leistungen (z. B. Röntgen,
Bestrahlung, Laboruntersuchungen) ist der Regelsatz der 1,8 – fache
Satz, der Höchstsatz liegt bei dem 2,5 – fachen.
Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als
Honorarvereinbarung festgelegt werden. Dies muss aber vor der
Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Daher ist es wichtig, bis zu welchen Satz der Gebührenordnung
für Ärzte oder Zahnärzte Ihr Tarif erstattet!
- Zweibettzimmer ja, aber warum Chefarzt?
Häufig hören wir die Frage warum Chefarzt, kann
man das Zweibettzimmer nicht ohne versichern? Die Zuschläge
für Ein – oder Zweibettzimmer sind durch rechtliche
Vorgaben geregelt. Insofern sind die Kosten dafür gut
kalkulierbar und können auch durch ein Krankenhaustagegeld
abgesichert werden.
Der Chefarzt / Wahlarzt ist dabei nicht so einfach zu kalkulieren.
Bei einem Tarif mit Wahlleistungen können Sie sich Ihren
behandelten Arzt aussuchen. Dies wird gerade bei schwierigen
Eingriffen wichtig, da Sie die Fachärzte aufsuchen können,
die sich auf solche Eingriffe spezialisiert haben. Da diese
Speziallisten oft mit einer Honorarvereinbarung arbeiten, sollten
Sie darauf achten, dass die Wahlleistungen über die Höchstsätze
hinaus erstattet werden.
- Wird die private Krankenversicherung jedes Jahr teurer oder
wenn ich krank werde?
Auch die private Krankenversicherung ist der Inflation ausgesetzt.
Neue Medikamente, bessere Techniken und neueste Behandlungsmethoden
können Beitragsanpassungen notwendig machen. Anders als
in der gesetzlichen Krankenversicherung können bei der
privaten Krankenversicherung aber nicht einfach die Leistungen
gekürzt werden, um die Kosten zu senken.
Sie verteuert sich nicht, nur weil Sie älter oder womöglich
krank werden, da das bereits in den Tarifen berücksichtigt
ist.
Im Übrigen wird auch die gesetzliche Kasse teurer, so
hatten wir z. B. 1980 einen Höchstbeitrag von 186,75 €,
im Jahr 2000 von 445,21 €.
- Was bedeutet die Selbstbeteiligung?
In der privaten Krankenversicherung ist die Selbstbeteiligung
immer pro Kalenderjahr vereinbart und ist in der Regel nicht,
wie bei einer Haftpflichtversicherung, pro Schaden.
Von Tarif zu Tarif gibt es unterschiedliche Regelungen, auf
welche Bereiche sich die Selbstbeteiligung bezieht. Wenn Sie
z. B. eine Selbstbeteiligung von 500 € im Jahr, auf Ambulant,
Stationär und Zahn, abgeschlossen haben, müssen Sie
alle Rechnung für ärztliche Behandlungen, Medikamente
etc. in dem jeweiligen Jahr bis 500 € selber zahlen, darüber
hinaus bekommen Sie die Leistung, nach Ihrem jeweiligen Tarif,
erstattet.
- Warum gibt es so hohe Preisunterschiede?
In aller Regel sind Preisunterschiede auch Leistungsunterschiede
und es hängt auch davon ab, welche beitragssenkenden Faktoren
vereinbart wurden, wie z. B. Selbstbeteiligung und Primärarztprinzip.
- Ist die private Krankenversicherung preiswerter, wenn ich Sie
direkt bei der Gesellschaft oder online abschließe?
Nein, die Beiträge sind überall identisch und einen
Rabatt gibt es nicht, außer bei Gruppentarifen. Daher
zahlen Sie den gleichen Preis, egal wo Sie sich beraten lassen.
- Was ist der Unterschied zwischen Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld?
Krankenhaustagegeld
leistet, wenn Sie sich in stationärer Behandlung befinden,
pro Aufenthaltstag, Ihren vertraglich vereinbarten Tagessatz.
Krankentagegeld
Dies ist Ihre Existenzabsicherung bei einer längeren Krankheit,
eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie können vertraglich
vereinbaren ab dem wievielten Krankheitstag sie einsetzen soll
und wie hoch der Tagessatz seien soll.
Die Auszahlung des Tagegelds ist steuerfrei und wird immer
auf 30 Tage im Monat gerechnet. Zum Beispiel sichern Sie 50 €
pro Tag ab, dann bekommen Sie im Monat 1.500 € bezahlt.
Diesen Versicherungsschutz sollten Sie zusätzlich beantragen,
er ist nicht automatisch mitversichert!
- Was ist die Zahnstaffel und worauf muss ich achten?
Die Zahnstaffel regelt die Höchsterstattungsbeträge
in den ersten Jahren für Zahn-, vor allem für Zahnersatzleistungen.
Sie zieht sich über einige Jahre und erhöht sich
pro Jahr.
Gerade bei den Einsteigertarifen, ist es oftmals so, dass auch
die Zahnbehandlungen bis zu einen max. Betrag begrenzt sind. Übersteigt
man diesen muss man die darüber liegenden Kosten selbst
tragen. Es gibt auch Tarife die keine Staffel vorsehen.
- Müssen privat Patienten Praxisgebühren bezahlen?
Nein. Extrakosten wie Praxisgebühr oder Krankenhauszuzahlungen
entfallen bei Privatpatienten in der Regel und Budgetbegrenzungen
gibt es ebenfalls nicht.
- Wie errechnet sich mein Beitrag in der privaten Krankenversicherung?
Der Beitrag ist nicht vom Einkommen abhängig, wie Sie
es aus der Gesetzlichen Krankenkasse kennen, sondern wird für
jeden Jahrgang und jeden Tarif risikogerecht kalkuliert. Maßstab
sind das Eintrittsalter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand
bei Vertragsabschluss.
- Sind Kinder kostenlos in der privaten Krankenversicherung mitversichert?
Nein. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung, gibt es keine kostenfreie
Familienmitversicherung. Für jedes Familienmitglied muss ein
eigener Beitrag bezahlt werden, also auch für jedes Kind einzeln.
Info: Liegt das Einkommen des Selbständigen
unter der Versicherungspflichtgrenze, dürfen die Kinder kostenfrei
beim Ehepartner mitversichert werden, wenn dieser in der Gesetzlichen
Krankenkasse ist. Geregelt ist das in Paragraf 10 des Sozialgesetzbuches V.
- Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung,
die beim Arbeitnehmer nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung durch
den Arbeitgeber bzw. beim Selbständiger oder Freiberufler
nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit mit dem Versicherer
leistet.
- Für wen empfiehlt sich eine Krankentagegeld Versicherung?
Ein privates Krankentagegeld sollte abgeschlossen werden von:
- Allen gesetzlich Versicherten, die ihre gesetzlichen Krankengeldleistungen
von nur 70% des Bruttoeinkommens bzw. 90 % des Nettoeinkommens erhöhen wollen.
- Allen Arbeitnehmern, deren Jahreseinkommen 44.100 Euro übersteigt
und die somit über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
- Privat versicherten Arbeitnehmern, da nach sechs Wochen die
gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet und kein Gehalt mehr gezahlt wird.
- Allen Selbstständigen und Freiberuflern. Sie müssen
vom ersten Krankheitstag an mit Verdienstausfällen rechnen.
- Brauche ich als Arbeitnehmer eine Krankentagegeldversicherung?
Wenn Sie als Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank
sind, erhalten Sie 70% Ihres Brutto bzw. 90 % Ihres Nettoeinkommens
als Tagegeld von Ihrer gesetzlichen Kasse. Davon müssen
Sie noch Sozialversicherungsanteile bezahlen. Damit haben Sie
bei längerer Krankheit eine Lücke in Ihrem Nettoeinkommen.
Meist hat man seine Lebensunterhaltskosten an sein Einkommen
angepasst und wenn durch Krankheit plötzlich jeden Monat
Geld fehlt kann das sehr unangenehm werden. Sie können
schon für ein paar Euro diese Lücke schließen
und bekommen im Krankheitsfall 100% Ihres Nettoeinkommens bezahlt.
- Warum brauche ich als Selbständiger oder Freiberufler
eine Krankentagegeldversicherung?
Als Selbständiger oder Freiberufler sind Sie auf sich
selbst gestellt. Im Krankheitsfall gibt es keinen Arbeitgeber,
der erst mal eine Lohnfortzahlung erbringt. Selbständige
müssen selbst dafür sorgen sich für den Ernstfall
zu versichern. Ein Krankentagegeld schon ab dem 4. oder 8.
Tag ist meist unverhältnismäßig teuer, daher
wäre es sinnvoll eine Reserve bilden, mit der Sie die
ersten 21 oder 28 Tage bei einem Ausfall aus eigenen Mitteln überstehen
können und somit eine deutlich günstigere Krankentagegeldversicherung
mit einer höheren Karenzzeit beantragen können. Auch
eine Staffelung des Tagegelds ist möglich.
Wenn Sie gar keine Krankentagegeld Absicherung haben, kann
dies im Krankheitsfall Existenz gefährdend sein, da die
allermeisten Kosten weiterlaufen und Sie ja auch Ihre Krankenversicherungsbeiträge
weiterzahlen müssen.
- Gibt es Leistungsunterschiede bei Krankentagegeldversicherungen?
Ja, deshalb ist es auch hier sinnvoll die Leistungen unterschiedlicher
Gesellschaften zu vergleichen. Ein gutes Beispiel ist die Alkoholklausel
in der Krankentagegeldversicherung. Angenommen Sie verunfallen
durch Alkoholeinfluss, werden dadurch arbeitsunfähig und
fallen 2 Monate aus. Bei einer Gesellschaft bei der die Klausel
in den Bedingungen verankert ist und somit auch Versicherungsschutz
besteht, bekommen Sie Ihr Krankentagegeld bezahlt, bei einem
Versicherer, der dafür keine Leistung vorsieht, gehen
Sie bei so einem Fall leer aus. Daher ist es wichtig sich professionell
beraten zu lassen. Wir vergleichen mit Ihnen die Bedingungen
und berechnen Ihren persönlichen Bedarf!
- Was muss ich als Gesellschafter Geschäftsführer beachten?
Als Gesellschafter Geschäftsführer sind Sie Angestellter,
da die GmbH eine Juristische Person ist. In Ihrem Gesellschaftervertrag
ist geregelt wie lange Sie eine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
erhalten. Meist beträgt diese 6 Wochen, manchmal sogar
bis zu 6 Monate. Da es aber in der Regel Ihre eigene Firma
ist, müssen Sie auch bedenken ob Ihre Firma diese Lohnfortzahlung überhaupt
aufbringen kann, wenn Sie selbst nicht mehr arbeiten können.
In solchen Fällen können Sie sich selber Krankentagegeldversichern
und für die GmbH kann eine Krankentagegeldversicherung
als Rückdeckung abgeschlossen werden. So wird durch Ihren
Ausfall die Firma nicht noch zusätzlich mit Ihrem Gehalt
belastet. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne zu diesem Thema
und erstellen Ihnen ein Konzept, das genau zu Ihnen und Ihrem
Unternehmen passt.
- Warum ist es so wichtig ein Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsversicherung
zu haben?
Die Krankentagegeldversicherung zahlt Ihnen im Krankheitsfall
Ihren Verdienst weiter, theoretisch über Jahre. Praktisch
wird Ihr Krankenversicherer Sie bei einer schweren Krankheit
schon bald als berufsunfähig einstufen und dann entfällt
das Tagegeld.
Dann brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung,
die einspringt sonst stehen Sie wieder vor dem Existenzproblem.
Daher sollte die Kombination immer lauten Krankenversicherung
+ Krankentagegeld + Berufsunfähigkeitsversicherung. Ideal
wäre das Tagegeld und die Berufsunfähigkeitsversicherung
bei demselben Versicherer, so dass ein nahtloser Übergang
gewährleistet ist.
- Gibt es Versicherer, die Alles nahtlos in einem Paket anbieten?
Ja es gibt Gesellschaften, bei denen die Lebensversicherungsgesellschaft
mit der Krankenversicherungsgesellschaft zusammenarbeitet und
die so vollumfänglichen Versicherungsschutz bieten. Der Übergang
von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeit ist somit im
Paket geregelt und Ihnen bleibt viel leidiger Schriftverkehr
mit unterschiedlichen Versicheren erspart. Gerne beraten wir
Sie zu diesem Thema ausführlich und zeigen Ihnen konkret
auf welche Lücken Sie genau schließen können.
- Warum neben der Pflegepflichtversicherung noch eine Zusatzversicherung?
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind völlig
unzureichenden. Auch nach der Reform der Pflegeversicherung
wird in der höchsten Stufe (Pflegestufe 3) nur 1.550 € aus
der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt, aber dies reicht
nicht aus, da im durchschnitt monatliche Kosten von 3.500 € anfallen.
Dies summiert sich jedes Jahr zu einer Finanzierunglücke
von fast 24.000 €. Diese Lücke muss durch eigenes
Vermögen geschlossen werden, oder die erwachsenen Kinder
werden in die Pflicht genommen.
Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit
aufgrund von Krankheit oder Unfall pflegebedürftig. Die
Finanzierung der hohen Pflegekosten kann durch die gesetzliche
Pflegepflichtversicherung (PPV) nicht alleine getragen werden.
Ihre Leistungen stellen nur eine Grundversorgung dar. Aufgrund
des zunehmenden Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung
werden die Anzahl der Pflegefälle und damit die Pflegekosten
weiter ansteigen. Als Konsequenz versuchen Sozialämter
zunehmend auf das Vermögen der nahen Angehörigen
zuzugreifen. Deshalb sollten Sie Ihren gesetzlichen Schutz
durch eine private Pflegezusatzversicherung individuell ergänzen
– damit Sie auch im Pflegefall finanziell abgesichert sind.
- Welche Pflegestufen gibt es?
Pflegestufe 0
In die Pflegestufe 0 werden alle Personen mit einer "eingeschränkten
Alltagskompetenz" eingestuft. Viele Menschen brauchen regelmäßig
Unterstützung, um in den eigenen vier Wänden bleiben
zu können, jedoch nicht so viel, dass Ihnen die Pflegestufe
I zugesprochen werden kann. Menschen, denen bei der Begutachtung
eine "eingeschränkte Alltagskompetenz" bescheinigt
wurde, haben, je nach Fähigkeitsstörung, Anspruch auf
einen Betreuungsbetrag für ambulante Hilfe in Höhe
von 100 (Grundbetrag) bzw. 200 Euro (erhöhter Betrag) monatlich – auch
wenn ihnen nicht die Pflegestufe I zugesprochen wurde.
Wichtig: Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen
nur Menschen aufnehmen, denen im Gutachten des MDK (Medizinischen
Dienstes der Krankenversicherung) bescheinigt wurde, dass eine
vollstationäre Pflege erforderlich ist. Diese "Heimbedürftigkeitsbescheinigung" kann
auch ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die
Pflegestufe I nicht erfüllt sind. Fehlt jedoch dieses Gutachten
des MDK, bekommt der Pflegebedürftige Heimbewohner keinerlei
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Pflegestufe I
In die Pflegestufe I werden alle erheblich Pflegebedürftigen
eingestuft. Als erheblich pflegebedürftig zählt, wer
einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem
oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung
oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche
bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, Hilfe benötigt.
Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens
90 Minuten betragen. Auf die Grundpflege müssen hier mehr
als 45 Minuten entfallen.
Pflegestufe II
In die Pflegestufe II werden alle Schwerpflegebedürftigen
eingestuft. Als schwerpflegebedürftig zählt, wer mindestens
dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege,
der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich
mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung,
Hilfe benötigt.
Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens
drei Stunden betragen. Auf die Grundpflege müssen mindestens
zwei Stunden entfallen.
Pflegestufe III
In die Pflegestufe III werden alle Schwerstpflegebedürftigen
eingestuft. Als schwerstpflegebedürftig zählt, wer
so große Hilfe benötigt, dass der konkrete Hilfebedarf
jederzeit gegeben ist und auf Tag und Nacht entfällt (Rund
um die Uhr).
Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens
fünf Stunden betragen. Auf die Grundpflege müssen mindestens
vier Stunden entfallen.
- Mit welchen Kosten muss ich im Pflegefall rechnen?
Das könnte auf Sie zukommen:
Häusliche Pflege mit Pflegestufe II
Gesamtkosten* 1.985 Euro/Monat
Leistungen der PPV 980 Euro/Monat
Eigenanteil 1.005 Euro/Monat
Vollstationäre Pflege mit Pflegestufe III
Gesamtkosten* 2.750 Euro/Monat
Leistungen der PPV 1.470 Euro/Monat
Eigenanteil 1.280 Euro/Monat * Beispielhafte
durchschnittliche Pflegekosten
Das bedeutet auf Dauer:
Vier Jahre häusliche Pflege in Pflegestufe II
und drei Jahre stationäre Pflege in Pflegestufe III.
1.005 Euro/Monat x 12 x 4 Jahre = 48.240 Euro
und 1.280 Euro/Monat x 12 x 3 Jahre = 46.080 Euro
= 94.320 Euro Eigenanteil während einer
Dauer von sieben Jahren Pflegebedürftigkeit
- Was passiert, wenn ein Familienangehöriger zum Pflegefall
wird?
Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, so springt die
Pflegepflichtversicherung ein. Allerdings ist es meist so,
dass die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen,
um die entstehenden Kosten zu decken. Grundsätzlich hat
dann der Pflegepatient einen Unterhaltsanspruch gegen seine
Kinder. Diesen nimmt das Sozialamt wahr, wenn dieses in Anspruch
genommen wird, weil der Pflegebedürftige nicht für
die Kosten aufkommen kann. Das Sozialamt fordert dann die Kosten
ggfls. von den Angehörigen zurück.
- Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Eine Pflegezusatzversicherung ist für alle sinnvoll,
die ihre Angehörigen nicht finanziell gefährden oder
das eigene Vermögen vor dem Zugriff des Sozialamts schützen
möchten. Wer sich selbst vor Zugriffen des Sozialamts
schützen möchte, sollte für seine Angehörigen
eine Pflegeversicherung abschließen. Gerade Ehepaare
sollten bedenken, dass dieses Risiko oft vierfach besteht,
da Ehepaare gemeinsam 4 Elternteile haben.
- Welche Formen der Pflegezusatzversicherung gibt es?
Sie haben die Wahl zwischen einer Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung.
Pflegerentenpolicen sind nicht zielführend, weil sie die
Vorsorge für den Pflegefall mit einem Sparvertrag kombinieren.
Ziel ist es jedoch, das Pflegerisiko abzusichern.
Pflegekostenversicherung: Diese Versicherung
erhöht die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
um einen festgelegten Satz (meist zwischen 20 und 200 Prozent).
Sie bezieht sich vertraglich auf die Leistungen der Pflegepflichtversicherung.
Bei einer Änderung in der Pflegepflichtversicherung, wirkt
sich die (in der Regel negative) Änderung auf das Preis-Leistungs-Verhältnis
der Pflegezusatzversicherung aus.
Pflegetagegeldversicherung: Hier ist der Leistungsumfang
klar. Die Höhe des Tagegeldes wird in der Police bestimmt.
Für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig
ist, wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten der vereinbarte
Tagessatz gezahlt.
Für die meisten Menschen ist daher die Pflegetagegeldversicherung
die bessere Wahl, denn hier bleiben Sie flexibel und können
später frei entscheiden, wie Sie das Pflegetagegeld verwenden.
Egal ob Laienpflege, Heimunterbringung oder Pflegepersonal,
hier bleiben die Optionen zur Verwendung offen.